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Willkommen bei Easy Postcard – dem Tool zur Erstellung Ihrer persönlichen Einladungskarte!
Das Programm begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Vorgang der
Datenerfassung. Auf der linken Seite finden Sie den Überblick über Ihren
aktuellen Stand. Nachdem Sie sich eingeloggt haben, können Sie jederzeit
auf die verschiedenen Arbeitsschritte zugreifen. Drücken Sie dafür lediglich
auf einen der Titel im Menü! Um jetzt die Tour zu starten, klicken Sie bitte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Bestellung von Besucherwerbemitteln vor und während Messen und Ausstellungen der Messe Schweiz Als offizieller Vertragspartner der Messe Schweiz bietet I/O Solutions den Ausstellern der Messe Schweiz die Produktion von Werbemitteln an, welche direkt an potenzielle Besucher verschickt werden. Die Bestellung von Besucherwerbemitteln erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Sortiment Das Sortiment an Werbemitteln und Werbedienstleistungen richtet sich nach dem im Bestellformular aufgeführten Angebot. 2. Bestellungen Bestellungen müssen möglichst frühzeitig aufgegeben werden. Für die Planung ist es notwendig, dass Bestellungen mit den Angaben zur Art und Auflage des Versands mindestens 48 Stunden vor dem Termin aufgegeben werden. Diese Zahl gilt auch als Rechnungsgrundlage. 3. Auslieferung Die Auslieferung der Werbemittel erfolgt zu den im Bestellformular vermerkten Daten. Die Mindestbestellmenge beträgt 50 Exemplare. Für Bestellungen, die nach dem vorgeschriebenen Einsendetermin eintreffen, kann keine Liefergarantie gewährt werden. 4. Mängel Der Aussteller hat festgestellte Mängel an den erstellten Werbemitteln unverzüglich zu melden. I/O Solutions bemüht sich, die Mängel auf schnellstem Weg zu beheben. Mängel dürfen nur durch I/O Solutions behoben werden. 5. Preise Die im Bestellformular aufgeführten Preise verstehen sich exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Für die einfache Lieferung von Werbemitteln werden 7,6% Mehrwertsteuer dazugerechnet. 6. Zahlungsbedingungen Die erbrachten Werbedienstleistungen werden dem Aussteller von der Messe Schweiz mittels Messeschlussrechnung in Rechnung gestellt. 7. Datenschutz Die Bearbeitung von Personendaten (Namen, Postadressen, Telefon- und/oder Kreditkarten-Nummern, etc.), welche der Aussteller der Messe Schweiz bekannt gibt, unterliegt der Datenschutzgesetzgebung. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine Personen-, Firmen- und Kundendaten von der Messe Schweiz oder einer von ihr beauftragten Firma bearbeitet werden können. Eine Verwendung oder eine Weitergabe solcher Daten an Dritte darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Ausstellers nicht erfolgen. 8. Haftung Der Aussteller ist als Auftraggeber für den Inhalt der Eintragungen und Anzeigen sowie für die Rechte zur Veröffentlichung der eingesandten Bilder verantwortlich. Die Messe Schweiz lehnt jede Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen und Anzeigen ab. Soweit die Unterlagen vollständig und termingerecht vorliegen, werden diese gewissenhaft bearbeitet.
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Hier erhalten Sie eine kurze Anleitung und eine Übersicht
über die verfügbaren Werbemittelvarianten sowie die Daten,
die dafür von Ihnen benötigt werden.
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